2025: Mindestzinssatz bleibt – Grenzbeträge ändern
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 beschlossen, dass der BVG-Mindestzinssatz auch im Jahr 2025 bei 1.25% bleibt. Die Grenzwerte der Beruflichen Vorsorge ändern.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 beschlossen, dass der BVG-Mindestzinssatz auch im Jahr 2025 bei 1.25% bleibt. Die Grenzwerte der Beruflichen Vorsorge ändern.
Die Safe Future Management AG bietet den Versicherten innerhalb der von uns verwalteten Vorsorgeeinrichtungen ab anfangs 2024 Zugang zu einem Webportal. In diesem Versichertenportal haben die Versicherten jederzeit Zugang zu Ihren persönlichen Vorsorgedaten und können Ihren Bedürfnissen entsprechend relevante Informationen und Dokumente einsehen.
Per 1. Januar 2024 hat der Bundesrat die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes von 1.00% auf 1.25% beschlossen. Die Grenzbeträge für die obligatorische berufliche Vorsorge bleiben unverändert.
Die Safe Future Management AG setzt auf eine moderne und effiziente IT-Infrastruktur: Wir bieten den Anschlüssen innerhalb der von uns verwalteten Vorsorgeeinrichtungen neu Zugang zu einem Webportal.
Wir freuen uns Ihnen unseren Internetauftritt in einem frischen Design vorstellen zu können.
Das Safe Future Management AG nimmt ihren Betrieb auf! Falls Sie unsere Idee interessiert und Sie bereits eine Offerte wünschen, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.